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Autodemontage Brooks

Country:
Netherlands nl
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Country: 
Netherlands
City: 
Geesteren
ZIP / Postal code: 
7678CN
Registered: 
06063480
Authorized representative: 
Kevin Brooks

Terms and conditions

 

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Car Company Brooks.

Definitionen

Verkäufer: Autohaus Brooks.

Käufer: (juristische) Personen, die einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer abschließen

Verbraucher: natürliche Personen, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Geschäfts handeln.

 

Anwendbarkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle vom Verkäufer abgeschlossenen Verträge.

Ergänzungen und/oder Ausnahmen zu diesen Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn sie schriftlich festgehalten wurden und der Verkäufer ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

Die Anwendbarkeit der Einkaufsbedingungen Dritter wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

Lieferung

Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Verkäufers ab Werkstatt, Lager oder Geschäft.

Der Transport von Teilen durch den Verkäufer erfolgt ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers.

Die Gefahr der verkauften Ware geht auf den Käufer über, sobald der Verkäufer dem Käufer die Versandbereitschaft der Ware mitteilt oder der Verkäufer dem Käufer mitteilt, dass diese Ware versandt wurde, sofern der Versand vereinbart ist, auch wenn das Eigentum noch nicht übertragen wurde. Daher bleibt der Käufer für den Kaufpreis haftbar, unabhängig davon, ob die Ware aufgrund einer Ursache, die dem Verkäufer nicht zuzurechnen ist, verloren geht oder sich die Verschlechterung ergibt.

 

Zahlung

Zahlungen müssen sofort und zum Zeitpunkt der Bestellung erfolgen.

Kann entgegen Punkt 1 eine Zahlung später erfolgen, beträgt die Zahlungsfrist 14 Tage nach Rechnungsdatum.

Rücksendungen sind immer die Kosten für den Käufer.

Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der Zahlungsfrist, kommt der Käufer sofort und ohne Inverzugsetzung in Verzug. 

Ab dem Zeitpunkt des Verzugs schuldet der Käufer Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat auf den vollen fälligen Betrag. 

Ist der Verkäufer gezwungen, auf seine Forderung zu verzichten, gehen alle damit verbundenen Kosten zu Lasten des Käufers. Die außergerichtlichen Inkassokosten betragen mindestens 15 % der Forderung mit einem absoluten Minimum von 150,00 €. Mindestens

 

 

 

 

 

 

In Bezug auf Verbraucher gehen die außergerichtlichen Inkassokosten nicht über das gesetzlich Zulässige hinaus.

 

Garantien und Reklamationen

Die vom Verkäufer gewährte Garantie gilt für einen Zeitraum von 2 Monaten, mit Ausnahme von elektronischen Teilen, diese Teile können aus keinem Grund zurückgegeben werden. Es sei denn, die Art der gelieferten Ware schreibt etwas anderes vor oder die Parteien haben etwas anderes vereinbart. Wenn sich die vom Verkäufer gewährte Garantie auf einen Artikel bezieht, der von einem Dritten hergestellt wurde, ist die Garantie auf die von diesem Dritten gewährte Garantie beschränkt, sofern nicht anders angegeben.

Spritz- / Blechteile und speziell bestellte Teile können nicht zurückgegeben werden. Auch nicht für die Garantie.

Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich in dem Moment zu untersuchen (oder prüfen zu lassen), in dem ihm die Ware zur Verfügung gestellt wird. Dabei hat der Käufer zu prüfen, ob die Qualität und/oder Quantität der gelieferten Ware dem Vereinbarten entspricht und den von den Parteien vereinbarten Anforderungen entspricht. Sichtbare Mängel sind dem Verkäufer innerhalb von fünf Tagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Nicht sichtbare Mängel sind dem Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch fünf Tage nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Wenn ein Verbraucher einen Mangel feststellt, gilt eine Reklamationsfrist von zwei Monaten gemäß Artikel 7:23 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. 

Reklamationen müssen immer schriftlich erfolgen und eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit der Verkäufer angemessen reagieren kann. Der Käufer muss dem Verkäufer die Möglichkeit geben, eine Beschwerde zu untersuchen (oder untersuchen zu lassen). 

Wenn der Käufer rechtzeitig eine Reklamation einreicht, setzt dies seine Zahlungsverpflichtung nicht aus. In diesem Fall bleibt der Käufer auch verpflichtet, die anderen bestellten Waren und das, was er dem Verkäufer aufgetragen hat, zu kaufen und zu bezahlen.

Wenn der Käufer zu spät reklamiert, erlischt das Recht auf Reparatur, Ersatz oder Schadenersatz.

Wenn festgestellt wurde, dass eine Sache mangelhaft ist und diesbezüglich rechtzeitig gerügt wurde, hat der Verkäufer die mangelhafte Sache innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt des Mangels oder, wenn eine Rücksendung nicht zumutbar ist, schriftlich anzuzeigen, den Mangel durch den Käufer nach Wahl des Verkäufers schriftlich anzuzeigen:

a. die gelieferte Ware ersetzen oder für deren Reparatur sorgen

b. dem Käufer eine Ersatzentschädigung für die gelieferte Ware zu zahlen. Im Falle eines Ersatzes ist der Käufer verpflichtet, den zu ersetzenden Gegenstand an den Verkäufer zurückzusenden, sofern der Verkäufer nichts anderes angibt.

 

 

 

 

 

 

 

Stellt sich heraus, dass eine Reklamation unbegründet ist, gehen die dadurch entstandenen Kosten (einschließlich der Ermittlungskosten des Verkäufers) in voller Höhe zu Lasten des Käufers.

Folgeschäden aufgrund eines defekten Lieferteils sind nicht erstattungsfähig.

Am Ende der Garantiezeit werden alle Kosten für Reparatur oder Ersatz, einschließlich Verwaltungs-, Versand- und Anfahrtskosten, dem Käufer in Rechnung gestellt.

Jegliche Form der Garantie für die gelieferte Ware erlischt, wenn:

a. unsachgemäße oder unsachgemäße Verwendung, unsachgemäße Lagerung oder Wartung der gelieferten Waren;

b. Änderungen, die an den gelieferten Waren vorgenommen wurden oder versucht wurden;

c. Bestätigung anderer Gegenstände, die nicht an/an/in der gelieferten Ware angebracht werden mussten;

d. Verarbeitung oder Verarbeitung der gelieferten Ware in einer anderen als der vorgeschriebenen Weise. Unter den unter a bis d genannten Umständen ist es unerheblich, ob der Mangel durch eine Handlung des Käufers selbst oder eines vom Käufer beauftragten Dritten entstanden ist. Der Käufer hat auch keinen Anspruch auf Gewährleistung, wenn der Mangel durch Umstände verursacht wurde oder auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen, einschließlich Wetterbedingungen (wie z. B. extreme Regenfälle oder Temperaturen) usw.

 

Höhere Gewalt

Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, einer Verpflichtung nachzukommen, wenn er aufgrund eines Umstands, der nicht auf ein Verschulden zurückzuführen ist und ihm nach dem Gesetz, einem Rechtsakt oder einer allgemein anerkannten Meinung, kurz im Falle höherer Gewalt, nicht zugerechnet werden kann / kann, daran gehindert wird.

Für die Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteht man unter höherer Gewalt zusätzlich zu dem, was im Gesetz und in der Rechtsprechung verstanden wird, alle vorhersehbaren oder unvorhergesehenen äußeren Umstände, auf die der Verkäufer keinen Einfluss ausüben kann, aufgrund derer der Verkäufer jedoch nicht in der Lage ist, die Verpflichtungen zu erfüllen. Zu den Umständen, die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen, gehören unter anderem: Krieg oder ähnliche Situationen, schlechtes Wetter, Blitzeinschläge, Feuer, Aufruhr, Vandalismus, Sabotage, Boykott, Blockade, Streik oder Besetzung, staatliche Maßnahmen, Maschinenschäden, Geschäftsunterbrechungen und Mängel von Lieferanten/Transporteuren.

Wenn eine Situation höherer Gewalt eintritt, kann der Verkäufer seine Verpflichtungen aus dem Vertrag aussetzen oder den Vertrag auflösen, ohne dass er zum Schadenersatz verpflichtet ist. Im Falle der Auflösung behält der Verkäufer seine Leistungsrechte seitens des Käufers in Bezug auf die vom Verkäufer bereits erbrachten Leistungen. 

 

 

 

 

Der Verkäufer hat auch das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Leistung verhindert, eintritt, nachdem der Verkäufer seine Verpflichtungen hätte erfüllen müssen.

 

Haftung

Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die dem Käufer entstehen, es sei denn, der Käufer kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers nachweisen, sofern das Gesetz nichts anderes vorschreibt. Wenn der Verkäufer haftet, ist diese Haftung auf das in diesem Artikel vorgesehene beschränkt.

Der Verkäufer haftet nur für direkte Schäden. Darunter versteht man die angemessenen Kosten, die anfallen:

a. um die Ursache und den Umfang des Schadens zu ermitteln;

b. sicherzustellen, dass die mangelhafte Leistung des Verkäufers dem Vertrag entspricht, soweit sie dem Verkäufer zuzurechnen ist;

c. zur Vermeidung oder Begrenzung von Schäden, soweit der Käufer nachweist, dass diese auch dazu geführt haben.

Der Verkäufer haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinns, entgangener Einsparungen und Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechungen.

Verkäufer verkauft Autoteile. Um den Anforderungen an Autoteile gerecht werden zu können, müssen diese Teile vom Käufer korrekt und professionell verarbeitet werden. Wenn der Käufer dies nicht tut und dadurch irgendeine Form von Schaden erleidet (einschließlich Personenschäden des Käufers oder eines Dritten), haftet der Verkäufer nicht für diesen Schaden, es sei denn, der Käufer weist nach, dass die unsachgemäße Verwendung oder unsachgemäße Installation das Auftreten des Schadens nicht beeinflusst hat.

Der Käufer stellt den Verkäufer von Ansprüchen Dritter frei, wenn der Käufer gegen den vorstehenden Absatz verstoßen hat.

 

Einbauanleitung

Überprüfen Sie nach Erhalt sorgfältig, ob der gelieferte Motor während des Transports nicht beschädigt wurde.

Vergleichen Sie vor dem Einbau zunächst beide Motoren miteinander.

Bauen Sie immer einen neuen Zahnriemen ein.

Für den Einbau Keilriemen/Mehrfachriemen, Druckgruppe/Kupplung, Barrieren, Wasserpumpe usw. prüfen und ggf. ersetzen.

Ziehen Sie bei der Montage des Schwungrads die Schrauben immer mit "Loctite" an. Verwenden Sie Montageanleitungen, Schmierstoffe und Wartungsintervalle des jeweiligen Herstellers.

Ersetzen Sie beschädigte Aufsätze.

Vor der Inbetriebnahme des Motors; Luft-, Kraftstoff-, Ölfilter und Thermostat ersetzt. Neue Zündkerzen einbauen.

Überprüfen Sie das Kühlsystem, um sicherzustellen, dass es nicht verstopft ist.

 

 

 

 

 

Überprüfen Sie nach der Installation, ob alle Schläuche und Filter richtig angezogen sind und richtig abdichten.

Überprüfen Sie dann alle Flüssigkeitsstände (Wasser, Öl) und füllen Sie sie gegebenenfalls nach.

Wenn möglich, stellen Sie das Ventilspiel ein.

Überprüfen Sie, ob alle Sensoren ordnungsgemäß funktionieren.

Stellen Sie sicher, dass sich der Kühler gleichmäßig erwärmt und der Lüfter startet.

Da unsere Motoren möglicherweise schon länger im Lager waren, raten wir Ihnen, den Motor auf den ersten 500 - 1000 km nicht voll zu laden, sondern ihn vorsichtig einzufahren.

Alle unsere Motoren werden für den Transport von Flüssigkeiten gereinigt.

Anbauteile, die nicht zum rotierenden Teil des Motors gehören, wie Lichtmaschine, Anlasser, Stromverteiler, Schwungrad, Benzin-, Diesel- und Wasserpumpe, fallen nicht unter die Garantie, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Sollte trotz aller Bedenken dennoch ein Problem auftreten, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.